Quellenhinweise

Quellen und Fundorte

Auf dieser nichtkommerziellen Familiensite werden verschiedene Quellen für Bildmaterial, Links und Texte herangezogen. Weitere Quellenhinweise werden nach und nach hier bei Anfall aufgelistet. Sollten Bilder oder Texte trotz sorgfältiger Recherche meinerseits eventuell nicht ausreichend gekennzeichnet sein, bitte ich darum, mir die Stelle zu nennen und die fehlende Quelle anzugeben.

Wappen

Die auf dieser Site verwendeten Ortswappen stellen ein Amtliches Werk dar und sind nach § 5 UrhG (DE) bzw. § 7 UrhG (AT) und Art. 5 URG (CH) gemeinfrei.

Wikipedia Texte und Bilder

Die Kurzzitate zu den Ortschaften auf dieser Site wurden hauptsächlich aus den Beschreibungen in Wikipedia entnommen. Dies ist kenntlich gemacht durch die Angabe (Wikipedia), die auch mit dem Link zur entsprechenden Seite hinterlegt ist. Bei eingesetzten Bildern aus Wikipedia habe ich die angegebenen Urheberangaben (vorgeschrieben oder freiwillig) eingesetzt, in der Annahme, dass sie durch die Autoren der Artikel auch korrekt angegeben wurden. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, bitte ich um entsprechende Nachricht.

Kartenmaterial und Galerien

Kartenmaterial, z.B. historische Karten in den Orts-Galerien, wird von verschiedenen Anbietern verwendet. Bei Karten, für die ein Inhabernachweis verlangt wird, ist dieser den Karten hinterlegt. Karten ohne Hinweis sind üblicherweise gemeinfrei.

Die Bilder der Galerien sind mit ihren Quellenhinweisen hinterlegt. Bilder ohne Quellenhinweis sind aus eigener Produktion.

Sachsens Kirchen-Galerie

In einigen Beiträgen habe ich Kirchen-Lithografien aus dem Werk

Sachsens Kirchen-Galerie
Zehnter Band
Die Inspectionen
Penig, Rochlitz, Colditz und Waldheim (um 1840)

verwendet. Gemäß der „Regelschutzfrist im Urheberrecht“ sollten diese Lithografien theoretisch gemeinfrei sein. Es werden zwar im Internet massenweise Bilder aus den anderen Bänden zum Kauf angeboten, jedoch bezweifle ich, dass der Verkauf auf diese Art und Weise überhaupt rechtens ist.

Der Besitz eines der Werke beinhaltet nicht, dass der Besitzer auch Eigentümer des Nutzungsrechtes ist. Nur im Erbfall können in einem Nachlassfall Urheber- und Nutzungsrechte an einen oder mehrere Erben übertragen werden. (Wikipedia – Urheberrecht (Deutschland) – Übertragbarkeit des Urheberrechts)

Weitere Informationen dazu: Sachsens Kirchen-Galerien.

Hammerwerke im Preßnitz- und Schwarzwassertal

Bernd Schreiter – Hammerwerke im Preßnitz- und Schwarzwassertal; Streifzüge durch die Geschichte des oberen Erzgebirges, Heft 14


Anmerkung: Da die Site nur bei Bedarf ergänzt und erweitert wird, kann es vorkommen, dass Quellenangaben erst mit Verzögerung hier eingepflegt werden. Das ist keine böse Absicht, das liegt daran, dass es ein sehr zeitintensives Freizeitprojekt ist. Ich bitte um Nachsicht.