Unehelich, illegitim

illegitim

Anm.: (*) ist das genealogische Zeichen für uneheliche Geburten.

In der Vergangenheit waren kirchliche Aufzeichnungen, insbesondere Kirchenbücher, entscheidende Dokumente für die Erfassung von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen. Ein auffälliges Merkmal dieser Aufzeichnungen war der Begriff „unehelich“ oder „illegitim“, der für Kinder verwendet wurde, die außerhalb einer ehelichen Verbindung geboren wurden. Dieser Status hatte weitreichende gesellschaftliche und rechtliche Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf Erbrecht und die Zuweisung eines Familiennamens.

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