Herkunft
Der Schultheiß oder Schuldheiß (von althochdeutsch sculdheizo ‚Leistung Befehlender‘, latinisiert (mittellat.) sculte(t)us) bezeichnet einen in vielen westgermanischen Rechtsordnungen vorgesehenen Beamten, der Schuld heischt: Er hatte im Auftrag seines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen. (Wikipedia)