Unehelich, illegitim
In der Vergangenheit waren kirchliche Aufzeichnungen, insbesondere Kirchenbücher, entscheidende Dokumente für die Erfassung von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen. Ein auffälliges Merkmal dieser Aufzeichnungen war der Begriff „unehelich“ oder „illegitim“, der für Kinder verwendet wurde, die außerhalb einer ehelichen Verbindung geboren wurden.