Manching

Wappen Manching

Manching ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm und liegt südöstlich von Ingolstadt.

Manching liegt in der Region Ingolstadt und besteht aus den Ortsteilen Manching, Oberstimm, Niederstimm, Pichl, Forstwiesen im Feilenmoos, Westenhausen, Lindach und Rottmannshart. (Wikipedia)

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Finning

Wappen Finning

Finning ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech und gehört zur Region „Fünfseengebiet“. Sie liegt rund 50 Kilometer westlich von München und zählt etwa 1.600 Einwohner.

Die Geschichte des Ortes reicht weit zurück. Bereits in der Bronzezeit (ca. 1800-700 v. Chr.) siedelten Menschen in der Gegend um Finning. Auch aus der Römerzeit sind einige Funde erhalten geblieben, darunter eine römische Straße, die durch das heutige Gemeindegebiet verlief.

Urkundlich erwähnt wurde Finning erstmals im Jahr 815, als der Ort dem Hochstift Augsburg übergeben wurde. Im Laufe der Jahrhunderte wechselte der Besitz mehrfach, unter anderem gehörte Finning zeitweise den Grafen von Pappenheim und den Herzögen von Bayern-München.

Während des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) wurde Finning stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Bevölkerungszahl sank drastisch und der Ort verarmte. Erst im 18. Jahrhundert erholte sich Finning allmählich wieder.

Am 01.10.1971 haben sich die Teilorte Ober- und Unterfinning sowie Entraching zur heutigen Gemeinde Finning zusammengeschlossen.

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Frasdorf

Wappen Frasdorf

Frasdorf ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim zu Füßen der westlichen Chiemgauer Alpen mit den Ortsteilen Wildenwart, Leitenberg, Frasdorf und Umrathshausen. Der Ferienort hat eine eigene Auf- und Abfahrt zur A 8, die München mit Salzburg verbindet. (Wikipedia)

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Ettringen

Wappen Wttringen

Die Gemeinde Ettringen im Regierungsbezirk Schwaben gehörte der Herrschaft Schwabegg. Seit Kurpfalzbayern 1777 gehört der Ort zu Bayern. 1777 erlosch mit dem Tod Maximilians III. die sog. „ludowizische“ (altbayerische) Linie der Wittelsbacher im Mannesstamm. Damit trat ein Erbfall ein, der bereits 1329 im Hausvertrag von Pavia von den Wittelsbachern festgeschrieben worden war. Er besagte, daß alle Rechte und Besitzungen der ausgestorbenen Linie an die überlebende Linie – in diesem Fall die „rudolfinische“ (pfälzische) Linie – übergehen sollten.

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