Wegen der mundartlichen Unterschiede können nur allgemeine Regeln aufgestellt werden, die je nach den örtlichen Besonderheiten abzuändern oder zu ergänzen sind, wobei grundsätzlich gilt, dass Namen, die eine weniger geläufige Schreibweise haben, also seltener vorkommen, im Allgemeinen zu den gleich oder ähnlich klingenden Namen mit geläufiger Schreibweise geordnet werden.
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